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Planungssicherheit dank transparenter Kosten

Die Höhe der Pflegekosten für die 24h-Betreuung hängt maßgeblich davon ab, wie viel Unterstützung Ihr Angehöriger im Alltag benötigt. Ein höherer Pflegegrad ist in der Regel mit einem größeren Betreuungsaufwand verbunden. Dieser erfordert wiederum umfassendere Qualifikationen und Sprachkenntnisse, was sich in höheren Kosten niederschlägt.

Doch wie genau berechnen sich die Beträge? Wir verschaffen Ihnen Planungssicherheit mit den folgenden Rechenbeispielen und der Kostentabelle. Gerne beraten wir Sie auch ausführlich in einem persönlichen Gespräch.

Prinzipiell werden die Tagessätze individuell vertraglich vereinbart und verstehen sich einschließlich:

  • Freier Unterkunft & Verpflegung für die Betreuungskraft
  • Aufschlag für ausgewählte Feiertage
  • Kosten für die An- & Abreise (80–100 € pro Person & Fahrt, ca. alle 6–12 Wochen)

Die beispielhaften monatlichen Kosten in der Übersicht

Aufwand häusliche Betreuung
(80 € x 30,5 Tage)
2.440 € 2.440 € 2.440 € 2.440 € 2.440 €
Pflegegrad 1 2 3 4 5
Monatliches Pflegegeld 0 € 316 € 545 € 728 € 901 €
Tatsächlicher Aufwand nach Abzug Pflegegeld 2.124 € 1.895 € 1.712 € 1.539 €

Wie die Tabelle zeigt, berechnen sich die tatsächlichen Kosten für die häusliche Betreuung aus dem Tagessatz (z.B. 80 €) x 30,5 Tage abzüglich des monatlichen Pflegegeldes.

Darüber hinaus können grundsätzlich auch Kosten für die Verhinderungspflege und anteilige Kosten für die Kurzzeitpflege gegengerechnet werden. Im Fall der Verhinderungspflege macht das im besten Fall Beträge von bis zu 137 € monatlich und bei der Kurzzeitpflege bis zu 67 € monatlich aus, um die sich die Kosten reduzieren.

Gerne rechnen wir die voraussichtlichen Kosten mit Ihnen durch – vereinbaren Sie einen Beratungstermin!

Gifhorn: 05371 – 81 34 960

Weitere Einsparpotenziale

Wenn Sie die Aufwendungen steuerlich geltend machen, können Sie bis zu 333 € pro Monat zusätzlich sparen. Bis zu 4.000 € im Jahr können Sie als haushaltsnahe Dienstleistung oder außergewöhnliche Belastung angeben. Dies wird dann mit der Einkommenssteuer verrechnet.

Bitte beachten Sie: Die genannten Informationen zu den Leistungen der Pflegekassen und steuerlichen Angelegenheiten sind unverbindlich und ohne Anspruch auf Richtigkeit. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Pflegekasse bzw. Ihren Steuerberater.

Rechtlicher Rahmen

Aufgrund des gemeinsamen Arbeitsmarktes in der Europäischen Union (Dienstleistungsfreiheit, Arbeitnehmerfreizügigkeit), dürfen polnische Betreuungskräfte Dienstleistungen in Deutschland erbringen. Die Betreuungskräfte sind in Polen sozial-, kranken-, haftpflicht- und rentenversichert. Die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften kann durch Vorlage der sogenannten A1-Bescheinigung nachgewiesen werden.